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INTERNATIONALES STRAFRECHT   AUSLIEFERUNG

Falls Sie oder Ihre Angehörigen mit dem Zweck der Auslieferung festgenommen werden, nehmen Sie bitte möglichst bald den Kontakt mit mir auf, denn bereits bei der ersten Anhörung vor dem Haftrichter, die innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme erfolgen soll, können schwere Fehler gemacht werden, die den positiven  Ausgang des Verfahrens nahezu ausschließen. 

 

Scheuen Sie sich in solchen Situationen nicht, mich kurzfristig zu kontaktieren. Ich vertrete meine Mandanten bundesweit, und werde innerhalb kurzer Zeit zum ersten Anhörungstermin vor dem Haftrichter anreisen können.

 

Das Auslieferungsverfahren ist ein Verfahren im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Dieses Verfahren dient der Unterstützung von ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Ein Auslieferungsverfahren wird in den meisten Fällen nach der Festnahme einer mit dem internationalen Haftbefehl gesuchten Person im Inland auf Ersuchen eines ausländischen Staates eingeleitet. Im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens wird eine gerichtliche Entscheidung getroffen, ob die Auslieferung der festgenommenen Person zulässig ist. Die Auslieferung ist zulässig, wenn der Auslieferung keine Auslieferungshindernisse entgegenstehen. Befindet das Gericht die Auslieferung für zulässig, hat das Bundesamt für Justiz zu entscheiden, ob die Bewilligung zur Auslieferung erteilt wird. Wird die Bewilligung erteilt, dann wird der Festgenommene den Strafverfolgungsbehörden des ersuchenden Landes übergeben.

 

Grundsätzlich ist ein Auslieferungsverfahren ein sehr formelles Verfahren, in welchem, bis auf wenige Ausnahmefälle, im ersuchten Staat nicht über die Schuld und Unschuld des Festgenommenen entschieden wird, es bestehen dennoch vielfältige Möglichkeiten eine Auslieferung zu verhindern. Dabei unterscheidet sich die Vertretung in einem Auslieferungsverfahren maßgeblich von einer innerstaatlichen strafrechtlichen Verteidigung, so dass nur ein Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Erfahrung die Interessen des Verfolgten optimal wahrnehmen kann. Ich habe meine Mandanten in mehreren Auslieferungsverfahren vertreten und verfüge über ein entsprechendes Fachwissen und die notwendige Erfahrung.   

Kontaktieren Sie mich unter +41 79 136 43 90 direkt oder per Kontaktformular.

 

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© Rechtsanwältin Marina Bastron