BASTRON
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INTERNATIONALES STEUERRECHT

Durch zunehmende Globalisierung gewinnen die Fragen des internationalen Steuerrechtes immer mehr von Bedeutung auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Aber auch die zunehmende Mobilität von Menschen verlangt nach komplexen Beratungsmodellen für vermögende Privatpersonen, die sich oft gleichzeitig in mehreren Ländern niederlassen bzw. ihre Einkünfte im Geltungsbereich von Rechtsordnungen mehrerer Staaten beziehen. 

 

Ich berate meine Mandanten insbesondere zu folgenden steuerrechtlichen Themenbereichen

 

  • Gründung eines Unternehmens im internationalen Kontext
  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland: Wegzugbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • Verlagerung des Lebensmittelpunktes in das Inland: Doppelbesteuerungsabkommen
  • ausländische Familienstiftungen
  • Transferpreise
  • Umsatzsteuerrecht in der EU 



Kontaktieren Sie mich unter +41 79 136 43 90 direkt oder per Kontaktformular.

 

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© Rechtsanwältin Marina Bastron