BASTRON
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VERMÖGENSNACHFOLGE

Ich berate meine Mandante bei allen Angelegenheiten der nationalen und internationalen Vermögensnachfolge.

 

Ob Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen, oder eine gerechte und steueroptimierte letztwillige Verfügung aufsetzen wollen, ich erarbeite für Sie eine massgeschneiderte Lösung.

 

Das umfasst insbesondere:

  • Entwurf einer letztwilligen Verfügung unter besonderer Beachtung und Vermeidung von potentiellen Erbenkonflikten
  • Entwicklung von Nachfolgeregelungen unter Einbeziehung von in- und ausländischen Stiftungen
  • umfassende erb- und erbschaftsteuerrechtliche Beratung bei Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz

Ich übernehme auch die Nachlassverwaltung und -verteilung bis zur Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft.    

Kontaktieren Sie mich unter +41 79 136 43 90 direkt oder per Kontaktformular.

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© Rechtsanwältin Marina Bastron